Kräutertees
werden wie Früchtetees als Tee bezeichnet, dürfen aber nach dem Lebensmittelrecht nur als teeähnliche Erzeugnisse deklariert werden. Hierunter versteht man aromatische Aufgussgetränke, die aus frischen oder getrockneten Pflanzenteilen, z. B. Blättern, wie Pfefferminzblättern, Fruchtteilen, wie Fenchelsamen, oder auch Blüten, wie Lindenblüten oder Kamilleblüten, hergestellt und mit kochendem Wasser aufgegossen werden.
Mate ist eine Pflanze aus Südamerika. Die koffeinhaltigen Blätter werden zu Mate- Tee verarbeitet. Als Appetit- Zügler war er besonders bei den Gauchos beliebt, da sie nicht immer ausreichend zu Essen hatten.
Heute wird er gern als belebendes Alltagsgetränk und zur Unterstützung von Diäten verwendet.